Nutzungsbedingungen

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Online-Bereitstellung und Online-Nutzung der jeweils aktuellen Version der „immonaut.app Online Software“ durch die:
 t3-media GmbH, Enzer Str. 94, 31655 Stadthagen, HRB 201340. (Nachstehend als „Anbieter“ benannt)

§1 Geltungsbereich
  1. Sämtliche Lieferungen und Leistungen des Anbieters, die im Rahmen von Software as a Service(nachfolgend „SaaS“) dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieses Vertrages. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Bedingungen keine Anwendung.
  2. Der Kunde versichert, Unternehmer zu sein. Unternehmer im Sinne dieses Vertrags sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss mit dem Anbieter in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. (Nachstehend als „Kunde“ benannt).
  3. Soweit diese Nutzungsbedingungen keine speziellen Regelungen enthalten, gelten unsere AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen).
§2 Vertragsgegenstand, Leistungen der t3-media GmbH für das Software Produkt „immonaut.app“
  1. Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Online-Bereitstellung und Online-Nutzung der jeweils aktuellen Version der „immonaut.app Online Software“ durch die:
    t3-media GmbH, Enzer Str. 94, 31655 Stadthagen, HRB 201340 (Nachstehend als „Anbieter“ benannt).
  2. Der Kunde erhält die technische Möglichkeit und Berechtigung, auf die Software im Sinne einer Software as a Service (SaaS) Lösung über das Internet zuzugreifen. Dieses Produkt steht ausschließlich zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Der Kunde ist für die ausreichende Anbindung an das Internet, z.B. über DSL oder sonstige Breitbandanschlüsse, sowie die Einhaltung der Systemvoraussetzungen selbst verantwortlich.
  3. Die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem unter § 3 Abs. 2 definierten Übergabepunkt und den IT-Systemen des Kunden sind nicht Leistungsgegenstand. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs einschließlich der Übertragungswege sowie seiner Computer (erforderliche Hard- und Software).
  4. Der Quellcode der Software ist ebenfalls nicht Leistungsgegenstand.
  5. Zugang zu der Software erhält der Kunde durch die Zugangsdaten die der Anbieter an den Kunden übermittelt.
§3 Softwareüberlassung
  1. Die Software wird dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung gestellt. Hierfür stellt der Anbieter die Software auf einem Server zum Abruf zur Verfügung. Der Abruf erfolgt über das Internet mittels eines aktuell gängigen Browsers.
  2. Übergabepunkt für die Software ist der Punkt, an dem die Daten das Rechenzentrum verlassen.
  3. Der Anbieter wird während der Vertragslaufzeit die Leistungsgegenstände soweit notwendig an marktrelevante technische Änderungen anpassen. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf konkrete Verbesserungen.
§4 Einräumung von Speicherplatz
  1. Zur Speicherung seiner Daten erhält der Kunde Speicherplatz auf einem Server zur Verfügung gestellt. Der Kunde kann Daten bis zu einem Umfang von 2 GB pro Benutzer speichern.
  2. Reicht der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr aus, wird der Anbieter den Kunden hierüber benachrichtigen. Der Kunde kann vorbehaltlich bestehender Verfügbarkeit den Speicherplatz kostenpflichtig erweitern. Die Konditionen können beim Anbieter angefragt werden. Bei nicht vertragsgemäßer Nutzung des Speicherplatzes oder bei Nutzung des Speicherplatzes in unverhältnismäßiger Höhe (ab mehr als 10 GB pro Benutzer) behält sich der Anbieter das Recht vor ein Speicherkontingent zu kündigen.
  3. Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind. Eine ununterbrochene Erreichbarkeit schuldet der Anbieter nicht.
  4. Der Anbieter ist verpflichtet, übliche Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck fertigt der Anbieter regelmäßig eine Sicherheitskopie (Backup) der Daten des Kunden an.
  5. Ein Datenverlust ist dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen. Im Falle eines Datenverlusts wird durch den Anbieter das aktuellste Backup wieder eingespielt. Ist der Kunde für den Datenverlust verantwortlich, so hat er dem Anbieter die dadurch anfallenden Aufwände zu erstatten.
§5 Nutzungsrechte und unberechtigte Nutzungen durch Dritte
  1. Der Kunde erhält das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Recht, auf die Software in ihrer jeweils aktuellen Version über das Internet zuzugreifen und die mit der Software verbundenen Funktionalitäten gemäß diesem Vertrag zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte an der Software erhält der Kunde nicht.
  2. Die Software darf nur durch eine bestimmte Anzahl festgelegter Nutzer beim Kunden genutzt werden („namentlich benannte Nutzer“). Jeder Nutzer ist namentlich in den Einstellungen der Software und des jeweiligen Nutzers durch den Kunden zu hinterlegen.
  3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder sie Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen.
§6 Unterbrechung der Erreichbarkeit
  1. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der Leistungsgegenstände sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist. Geplante und angekündigte Wartungsarbeiten gelten nicht als Ausfallzeiten.
  2. Der Anbieter bemüht sich, eine hohe Verfügbarkeit der Leistungsgegenstände zu gewährleisten. Ein konkreter Anspruch auf eine Mindestverfügbarkeit besteht jedoch nicht.
§7 Support

Der Anbieter bietet zusammen mit der Software auch Supportleistungen an.

Der Anbieter gewährleistet 30 Minuten Telefonsupport pro Nutzer und Monat. Nicht genutzte Supportzeiten können nicht übertragen werden. Zusätzliche und kostenpflichtige Supportpakete können nach individueller Absprache mit dem Anbieter vereinbart werden.

§8 Pflichten des Kunden
  1. Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Daten zu speichern, die Gesetze, behördliche Auflagen oder die Rechte Dritter verletzen. Erkennt der Kunde, dass eine Verletzung dieser Pflicht vorliegt, hat er den Anbieter unverzüglich darüber zu unterrichten und die Verletzung zu unterbinden. Der Kunde wird den Anbieter diesbezüglich von allen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freistellen.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung stehenden Speicherplatz keine Daten zu speichern, die gegen die guten Sitten verstoßen und keine Nutzung vorzunehmen, die dem Anbieter unzumutbar ist. Unzumutbar ist insbesondere eine Nutzung, die nach Aussage oder Form der Darstellung politisch, weltanschaulich oder religiös extreme, ausländerfeindliche, diskriminierende (z.B. sexistische oder in ähnlicher Weise verletzende), gegen den guten Geschmack verstoßende oder gegen die Interessen des Anbieters oder deren Vertragspartner gerichtete Inhalte enthält. Der Kunde wird den Anbieter diesbezüglich von allen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freistellen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten vor der Speicherung auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen. Eine Prüfpflicht des Anbieters besteht nicht.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, den Versuch zu unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die vom Anbieter betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze des Anbieters unbefugt einzudringen.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.
  7. Die von dem Kunden auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz abgelegten Daten können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass alle gewerblichen Schutz -und Urheberrechte beachtet werden. Der Kunde räumt dem Anbieter insbesondere das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich zu machen und zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu dürfen.
  8. Der Kunde wird seine Nutzer dazu verpflichten, ihrerseits die für die Nutzung der Leistungsgegenstände unter diesem Vertrag geltenden Bestimmungen und Pflichten einzuhalten.
  9. Unbeschadet der Verpflichtung des Anbieters zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Leistungsgegenstände erforderlichen Daten verantwortlich.
  10. Der Kunde hat während der Vertragslaufzeit die notwendigen technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Leistungsgegenstände zu gewährleisten. Andernfalls kann es zu einem fehlerhaften Betrieb führen, den der Anbieter nicht zu vertreten hat.
  11. Stellt sich nach Abgabe einer Störungsmeldung heraus, dass keine Störung der technischen Einrichtungen seitens des Anbieters vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können, verpflichtet sich der Kunde dem Anbieter, die durch die Überprüfung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.
  12. Der Kunde überprüft bei der Nutzung der Portalschnittstellen (wie z.B. zu ImmobilienScout24, Immonet, Immowelt etc.) innerhalb der Software eigenständig, ob die Übertragung erfolgreich war. Eine Gewährleistung seitens des Anbieters hinsichtlich Übertragung sowie dem Ausschluss von Übertragungsfehlern ist ausgeschlossen.
  13. Soweit die auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz gespeicherten Daten des Kunden personenbezogene Daten enthalten, wird der Kunde die Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit dem Anbieter schließen. Der Kunde wird den Anbieter diesbezüglich von allen Ansprüchen Dritter freistellen.
§9 Vertragswidrige Nutzung der Software
  1. Der Anbieter ist berechtigt, bei Verstoß des Kunden gegen eine der in diesem Vertrag festgelegten wesentlichen Pflichten, insbesondere bei Verstoß gegen die in §8 Absatz 2 genannten Pflichten, den Zugang des Kunden zur Software und zu dessen Daten zu sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber dem Anbieter sichergestellt ist. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatliche Vergütung zu zahlen.
  2. Der Anbieter ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen §8 Absatz 2 die betroffenen Daten zu löschen.
  3. Für jeden Fall, in dem der Kunde die Nutzung der Software entgegen aller in dem §5 benannten Punkte schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe zu zahlen. Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich dabei nach billigem Ermessen und wird gemäß dem Einzelfall bewertet. Die Geltendmachung von Schadensersatz im Rahmen des §5 bleibt dem Anbieter vorbehalten. In diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet. Ferner ist der Anbieter berechtigt den Zugang unmittelbar zu Sperren und das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne weitere Ansprüche des Kunden zu kündigen. Der Kunde stellt den Anbieter diesbezüglich von allen seinen Ansprüchen frei.
§10 Vergütung
  1. Für die von dem Anbieter gemäß diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen zahlt der Kunde die in dem jeweiligen Angebot des Anbieters die niedergelegten Preise.
  2. Das Entgelt wird nach Monatsabschnitten berechnet und ist am 1. Werktag eines jeden Monats im Voraus fällig. Es ist beginnend mit dem Monat, in dem die betriebsfähige Bereitstellung erfolgt, zu zahlen. Verzug tritt direkt nach der Fälligkeit ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
  3. Die Vergütung erfolgt mittels PayPal Abo monatlich im voraus.
  4. Bleibt die Zahlung des Kunden aus ist der Anbieter berechtigt den Zugang zu der Software bis zur vollständigen Zahlung zu sperren. Der Kunde stellt den Anbieter diesbezüglich von allen seinen Ansprüchen frei.
§11 Geheimhaltung

Die Vertragsparteien verpflichten sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die sie – einschließlich ihrer Erfüllungsgehilfen – anlässlich der Vertragsanbahnung oder der Vertragserfüllung erlangt haben, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtungen gelten nicht für Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen, die nachweislich ohne Verletzung dieser Geheimhaltungsverpflichtung allgemein bekannt sind, den Parteien bereits vor Erhalt der Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen nachweislich bekannt waren von einem Dritten ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung erhalten worden oder nachweislich unabhängig erarbeitet worden sind.

§12 Gewährleistung und Haftung
  1. Wird die vertragsgemäße Nutzung der Software ohne Verschulden des Anbieters durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist der Anbieter berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. Der Anbieter wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Rechte oder Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
  2. Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ausgeschlossen, sofern nicht die Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs als fehlgeschlagen anzusehen ist.
  3. Der Kunde überprüft bei der Nutzung der Portalschnittstellen (wie z.B. zu ImmobilienScout24, Immonet, Immowelt etc.) innerhalb der Software eigenständig, ob die Übertragung erfolgreich war. Eine Gewährleistung seitens des Anbieters hinsichtlich Übertragung sowie dem Ausschluss von Übertragungsfehlern ist ausgeschlossen.
  4. Angaben zu Eigenschaften der Leistungsgegenstände, technische Daten und Spezifikationen auf der Webseite oder den Leistungsbeschreibungen sowie sonstigen vertragsrelevanten Dokumenten dienen allein der Beschreibung der jeweiligen Leistung. Sie sind nicht als Garantie (oder zugesicherte Eigenschaft) im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches anzusehen. Garantieversprechen werden vom Anbieter nicht abgegeben.
  5. Unwesentliche Fehler sind dem Kunden zumutbar. In ihrem Fall bestehen keine Ansprüche gegenüber dem Anbieter. Ein unwesentlicher Fehler liegt insbesondere vor, wenn er auf der Verwendung nicht geeigneter Hard- oder Software durch den Kunden oder seinen Internetanbieter basiert, wenn der Fehler bei der Wiedergabe den Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt, bei höherer Gewalt, bei Rechnerausfall aufgrund Systemversagens oder Leitungsausfall, bei Netzwerkstörungen oder Ausfall des genutzten Servers von nicht länger als 24 Stunden innerhalb von 30 Tagen.
  6. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters nach § 536 a Abs. 1, 1. Alternative BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen.
§13 Höhere Gewalt
  1. Der Anbieter ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, soweit die Leistungsstörung auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.
  2. Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände. Zu diesen zählen insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder die unverschuldete Zerstörung datenführender Leitungen oder Infrastruktur.
  3. Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in Textform in Kenntnis zu setzen.
§14 Vertragslaufzeit, Kündigung und Pflichten bei Vertragsbeendigung
  1. Der Vertrag wird für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Er verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat zu dem jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Die Kündigung kann online innerhalb der Software oder schriftlich erfolgen. Bei schriftlicher Kündigung ist das Datum des Poststempels maßgeblich.
  2. Über die in §9 genannten Gründen zur außerordentlichen Kündigung hinaus hat der Anbieter das Recht, dieses Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere die ihm gem. §9 Absatz 3 (Geheimhaltung der Zugangsdaten) obliegenden Pflichten verstößt.
  3. Der Anbieter wird dem Kunden die von ihm in der Software gespeicherten Daten bei Vertragsende in elektronischer Form aushändigen. Alternativ wird der Anbieter diese Daten, soweit der Kunde auf eine entsprechende Anfrage ausdrücklich schriftlich (E-Mail genügt) zugestimmt hat, datenschutzgerecht entsorgen.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsbeendigung jedwede Nutzung der Software zu unterlassen.
§15 Sonstiges
  1. Auf den vorliegenden Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts Anwendung.
  2. Erfüllungsort ist Stadthagen. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Stadthagen ausschließlicher Gerichtsstand.
  3. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Werden sie von Vertretern oder Hilfspersonen des Anbieters erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn der Anbieter hierfür seine schriftliche Zustimmung erteilt.
  4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben.